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So funktioniert die elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte bündelt die persönlichen Gesundheitsdaten. Über eine App können Versicherte ihre Akte einsehen und verwalten. Was Sie jetzt über Ihre Rechte wissen sollten.

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So funktioniert die elektronische Patientenakte

© FOCUS-Gesundheit

Die Erwartungen sind hoch. Die elektronische Patientenakte kann die medizinische Versorgung verbessern“, sagt Claus Vogel­meier, Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Philipps­-Universität Marburg. Der Generalsekretär des Aktionsbünd­nis Patientensicherheit, Joachim Maurice Mielert, bewertet vor allem die in der Akte enthaltene Funktion der Medikamentenliste als „essenziell für die Patientensicherheit“. Schließlich gingen rund 500.000 Krankenhausaufenthalte pro Jahr auf das Konto von Medikationsfehlern und Wech­selwirkungen.

Die digitale Akte für alle gesetzlich Versicher­ten startet zu Beginn des kommenden Jahres. Arztbriefe, Medikationspläne, Röntgenbilder und einiges mehr werden darin abgelegt. Die Daten seien „so sicher wie nur irgend möglich“, beteuert die Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner. Schließlich entspreche die Konzeption moderns­ten Standards.

Wer was lesen darf, bleibt die Entscheidung des einzelnen Versicherten. So will es das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Und so ist es im Patientendaten­-Schutz­-Gesetz geregelt. „Allein die Patientin bzw. der Patient besitzt alle Rechte an den Daten der ePA“, heißt es dort. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, darüber zu informieren, welche Daten sie in der ePA speichern. Bei hoch­ sensiblen Informationen wie psychischen Erkran­kungen, sexuell übertragbaren Infektionen oder Schwangerschaftsabbruch müssen sie die Patienten ausdrücklich auf die Widerspruchsmöglichkeit hin­ weisen. Genetische Untersuchungen dürfen nur nach schriftlicher Einwilligung der Betroffenen gespeichert werden. Ob der einmalig konsultierte Orthopäde gleich die komplette Krankengeschichte sehen soll, können Versicherte über die App ein­ stellen. Ob es Sinn macht, selbst Informationen zu sperren, besprechen Sie am besten mit dem Arzt Ihres Vertrauens.

Elektronische Patientenakte (ePA): So funktioniert sie

Ärzte und Ärztinnen, Kliniken, Apotheken, Psychologen und Therapeuten teilen in der ePA Unterlagen über einen Patienten. Verschlüsselung und Autorisierung sollen die Sicherheit des Systems gewährleisten.

So funktioniert die elektronische Patientenakte

© FOCUS-Gesundheit

Entlassbrief aus Klinik: Schreibt ein Arzt das Dokument, verbindet sich der Klinikcomputer mit dem speziell gesicherten Datennetz, der Telematikinfrastruktur

Datenverschlüsselung: Über einen sicheren Kanal wird der Brief verschickt und das Dokument während der Übermittlung verschlüsselt

Zentraler Server: Die Server zur Speicherung der Daten stehen in Deutschland. Ein individueller Datenablageschlüssel schützt die Informationen

❹ Legitimierung: Mit dem Einlesen der Versichertenkarte erhalten Ärzte oder andere Behandelnde die Berechtigung, die Patientenakte zu lesen und Informationen einzustellen

Zugang für Hausarzt: Der Arzt verbindet sich mit dem speziellen Datennetz und dem ePA-Aktensystem und kann die aktualisierte Patientenakte abrufen

Kontrolle beim Patienten: Über die App hat der Versicherte Einblick in seine Akte und kann sie verwalten. Er sieht jede Veränderung. Auch kann er Berechtigungen entziehen

FOCUS-Gesundheit – Klinikliste 2025

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Klinikliste 2025

FOCUS-Gesundheit 04/24
Dieser Artikel ist eine gekürzte Fassung. Den vollständigen Text finden Sie in der Ausgabe Klinikliste 2025. Weitere Themen: Modellprojekt: Neues Diagnoseverfahren bei seltenen Erkrankungen. Wird bei Rückenschmerzen zu schnell operiert? So treffen Sie für sich die richtige Entscheidung. U.v.m.

Das Recht an den eigenen Daten

Die Versicherten bestimmen, wer welche Informationen sehen darf. Das können sie verwehren:

  • ePA komplett ablehnen: Widerspricht ein Versicherter, muss die Krankenkasse die ePA inklusive aller Daten löschen
  • Zugriff für Ärzte einschränken: Es ist möglich, einzelnen Ärzten die Berechtigung zu entziehen oder die Dauer (normal 90 Tage) zu beschränken
  • Dokumente löschen oder verbergen: Der Arzt kann nicht erkennen, welche Informationen eventuell verborgen oder gelöscht worden sind
  • Datennutzung verweigern: Ab 2026 sollen die ePA-Daten anonym für Forschungszwecke genutzt werden. Auch das können Sie verweigern

Zentraler Baustein der elektronischen Patientenakte ist die Medikamentenliste.

Alle per E-Rezept verschriebenen und eingelösten Arzneimittel fließen in die Medikamentenliste. Eventuelle Wechselwirkungen fallen eher auf.

FOCUS-Gesundheit – Klinikliste 2025

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Klinikliste 2025

FOCUS-Gesundheit 04/2024
Was die Computertomographie als neue Methode bei der Diagnose von Erkrankungen der Herzgefäße leistet. Wird bei Rückenschmerzen zu schnell operiert? So treffen Sie für sich die richtige Entscheidung. U.v.m. Plus: Deutschlands Top-Fachkliniken für 60 Krankheitsbereiche.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Den passenden Arzt finden Sie über unser Ärzteverzeichnis.

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Dr. Andrea Bannert

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