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Reha oder Kur – was ist der Unterschied?
Reha
Maßnahme nach akuter Erkrankung, Unfall oder bei chronischen Beschwerden. Reha ist Teil der Behandlung (Infos: reha-passt.de)
Vorsorgekur
Ziel ist, die geschwächte Gesundheit zu stärken, bevor eine Krankheit entsteht oder sich die Beschwerden verschlimmern. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme
So geht’s zur Reha
Wem steht die Maßnahme zu?
Jedem, der nach einer Krankheit wieder leistungsfähig werden möchte. Eine Reha soll die Betroffenen in die Lage versetzen, ihren Beruf weiterhin auszuüben, eventuell neue Perspektiven aufzeigen oder aber eine Pflegebedürftigkeit abwenden.
Den Antrag stellen
Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt verordnet die medizinische Rehabilitation und schreibt den Befund. Den Antrag stellt der Patient selbst bei den jeweiligen Kostenträgern. Die Rentenversicherung übernimmt die Rehakosten von Berufstätigen, die Krankenkassen für alle Nichterwerbstätigen. Unfallkassen bzw. Berufsgenossenschaften sind Ansprechpartner nach Arbeitsunfällen oder bei berufsbedingten Erkrankungen.
Innerhalb von drei Wochen sollte der Bescheid kommen. Gegen eine Ablehnung ist mit einer Frist von vier Wochen Widerspruch möglich.
Finanzielle Unterstützung
Bei einer Krankschreibung zahlt zunächst der Arbeitgeber sechs Wochen lang das volle Gehalt. Danach besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Dieses beträgt 68 Prozent des letzten Nettogehalts bzw. 75 Prozent bei Versicherten mit Kindern.
Zuhause nach der Reha: Fit bleiben
Die Anregungen aus der Reha in den Alltag mitnehmen – nur so lässt sich der gesundheitliche Gewinn festigen. Etliche Programme unterstützen dabei. Die Rentenversicherung bietet an: IRENA mit Physiotherapie und psychologischer Beratung; Psy-RENA nach einer psychosomatischen Reha; T-RENA für körperliches Training auch an Geräten (Infos: www.nachderreha.de).
Die Krankenkassen unterstützen die Teilnahme an Rehasportgruppen oder anderen Sportprogrammen.
Zurück in den Job
Nach sechswöchiger Fehlzeit aufgrund einer Erkrankung ist eine schrittweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben möglich. Bei der ärztlich begleiteten Maßnahme werden Arbeitsdauer und Aufgaben gemäß einem zuvor vereinbarten Plan langsam gesteigert. Beantragt wird die Wiedereingliederung bei der Renten- oder Krankenversicherung.
Eine Verordnung ist nötig
Auch die sogenannte ambulante Vorsorgekur muss ärztlich verordnet werden. Voraussetzung ist, dass die ambulante Behandlung am Wohnort nicht ausreicht oder aus familiären oder beruflichen Gründen nicht möglich ist. Eine solche Badekur dauert zwei bis drei Wochen und findet an einem anerkannten Kurort statt. Mit spezifischen, ortsgebundenen Heilmitteln soll der Gesundheitszustand verbessert werden.
Die Krankenversicherung erstattet die Kosten für die kurärztliche Betreuung und die Heilmittel. Anreise, Unterkunft und Verpflegung werden selbst organisiert und bezahlt. Berufstätige müssen für die Zeit der Kur Urlaub nehmen.
Den richtigen Ort wählen
Kurorte und Heilbäder verfügen über natürliche Heilmittel, die therapeutisch eingesetzt werden. Das können Thermalquellen sein oder Heilklima, Sole oder Moor – je nach Standort. Welches Heilmittel g eignet ist, besprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

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Reha & Prävention 2026
FOCUS-Gesundheit 04/2025
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Kur-Varianten
Bei der klassischen ambulanten Badekur stellt eine Kurärztin oder ein Kurarzt das individuelle Programm zusammen. Die Anwendungen mit den natürlichen Heilmitteln werden ergänzt durch Physiotherapie, Massagen, Bewegungsprogramme oder Techniken zur Stressbewältigung.
Eine spezielle Form ist die Kompaktkur. Sie findet in einer festen Gruppe von Teilnehmern mit ähnlichen Gesundheitsproblemen statt. Die Maßnahme startet und endet zu einem fixen Termin, der Therapieplan ist straffer und intensiver.